Asuka jidai

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Artikel aus: Lexikon der Kampfkünste<br.>Nachbearbeitet von: Werner Lind

Asuka jidai (飛鳥時代) ist die Folgeperiode (552 n.Chr.-710 n.Chr.) des vorausgegangenen kofun jidai, intermediar enthalten ist auch Yamatai und yamato jidai (300 v.Chr. - 644 n.Chr.) in direkter Weiterfolge steht nara jidai.

Geschichte

Die Epoche asuka jidai mit der neuen Hauptstadt und Kaiserresidenz Asuka (daher auch die Bezeichnung asuka jidai) bezeichnet einen nachfolgenden Zeitabschnitt des bereits in der Vorgeschichte (660 v.Chr.) gegründeten Herrschaftsgebietes Yamatai, fortgesetzt durch die Herrscher aus Yamato. Das Zeitalter zählt zum japanischen Altertum (kodai), doch seine frühen Zeitangaben (nengō) sind vage und und werden unterschiedlich interpretiert. Wann kofun jidai endet und asuka jidai beginnt, ist streitig. Aufschluss über gesicherte Jahresdaten gibt es erst in der zweiten Hälfte des asuka jidai, seit Kōtoku-Tennō (645-654) in der Ära taika (645):<br.>Zeitgeschichtlich ist asuka jidai eine Folgeperiode von kofun jidai und wird 710 vom nara jidai abgelöst. Politisch spaltet sich asuka jidai in die Ären suiko (552-645 - buddhistisch geprägte Herrschaft der Soga) und hakuhō (645-710 - shintōistisch geprägte Herrschaft der Fujiwara. Die beiden Klans beeinflussten nacheinander die Regierung und die religiöse Gesinnung Japans mit verschiedenen Glaubensschwerpunkten. Generell aber gilt asuka jidai als Zeit der ersten staatspolitischen Neugründungen eines japanischen Rechtswesens (ritsuryō) und Verwaltungssystems (ritsuryōsei) des Staates.

Suiko jidai (552-645)

Damit bezeichent man die Vorherrschaft des Clans der Soga am Kaiserhof, durch den ein überwiegend buddhistisches Staatsbild gezeichnet wird. Mit dem Ende des suiko jidai (644 n.Chr.) endet auch das Reich der Yamato.

  • Reformen von Shōtoku Taishi - die Initiative zum ersten Rechtssystem Japans entstand 604 durch Shōtoku Taishi mit Unterstützung des amtierenden Clans der Soga, in einem Gesetzestext mit 17 Paragraphen (kenpō jūshichi jō), der die Grundlage zu der späteren Taika-Reform (taika) und der nachfolgenden Taihō-Reform (taihō) legte. Shōtokus Gesetzgebung (suiko jidai, 552-645) enthält Regeln für die Organisation der politischen Ämter und für die Rechte und Pflichten der japanischen Bürger und gilt als das älteste Rechtssystem Japans. Es besteht überwiegend aus Kopien der buddhistischen chinesischen Sui-Dynastie (bzw. Tang-Dynastie).

Hakuhō jidai (645-710)

Dieses Zeitalter wurde duch einen Putsch der Fujiwara gegen die Soga eingeleitet. Es kennzeichnet sich vor allem in einer neuen Staatsreligion, in der der Shintōismus gegenüber dem Buddhismus stärker hervorgehoben wurde. Dadurch entstand eine Symbiose zwischen den beiden Glaubensrichtungen (shinbutsu shūgō).

  • Taika-Reform (668 n.Chr.) - Bezeichnung für eine Reform des japanischen Regierungssystems, beginnend mit dem 19. Juni 645 bis zum 15. Februar 650. Die Taika-Reform (taika no kashin, großer Wandel) bezeichnet eine völlige Neuordnung der politischen und sozialen Verhältnisse in Japan durch die im Jahre 668 erlassene Edikte, die aber erst 702 in einem ersten japanischen Gesetzbuch s. taihōryō niedergelegt wurden: Alles Land und Volk dem Kaiser; Festlegung einer zentralen Hauptstadt; Verwaltung und Vermessung des Landes; Steuern, u.a. Die Epoche erhielt den Namen taika.
    Im Jahre 645 fand am Kaiserhof (kōshitsu) ein Putsch der jeweils rivalisierenden kaiserlichen Berater zwischen dem aufstrebenden Clan der Fujiwara gegen den bisher dominierenden Clan der Soga statt. Die beiden Clans versuchten davor seit Jahren, in Konkurrenz zueinander, einen beständigen Einfluss auf die Entscheidungen des amtierenden tennō (Kaiser) auszuüben. Nachdem sich der Clan der Fujiwara aber gegen den Clan der Soga am Hof durchsetzen konnte, begründete er 668 die sogenannte Taika-Reform, eine nach chinesisch / konfuzianischem Muster neue Gestaltung des japanischen Staatswesens mit shintōistischer Prägung.
    Die Taika-Reform wurde hauptsächlich von Fujiwara no Kamatari initiiert und sollte das durch erhebliche Eroberungen inzwischen vergrößerte Reich staatspolitisch stabilisieren. Ab sofort wurden dem tennō sämtliche Besitztümer von Land und Bürgern überschrieben, die uji (Sippen) wurden diesbezüglich enteignet und behielten ihr Land nur noch als Lehen. Jeder Bürger war dem Kaiser dirket verpflichtet und mussten direkt an ihn Steuern zahlen. Volkszählungen, Landvermessungen und Steuerregister wurden eingeführt, der Stand der Leibeigenen (tomobe) wurde abgeschafft, da alle Bürger nur noch Untertanen des tennō waren.
    Durch dieses System begründete sich ein zentralistischer Beamtenstaat, mit dem tennō an der Spitze. Die bisher erblichen Ämter der staatlichen Würdenträger wurde zugunsten von besoldeten Beamten abgeschafft (obwohl diese nach wie vor nur nach Rang und Status benannt wurden), die allgemeine Wehrpflicht wurde eingeführt, die Künste wurden gefördert und (ab 662) die freundschaftlichen Beziehungen zu China intensiviert. Dadurch wurden moderne Bautechniken importiert, Medizin, Literatur und Musik ermöglichten dem damals noch primitiven Japan, von der chinesischen Kultur zu profitieren.
    Zu erwähnen ist in diesem Zeitalter die Kaiserin Jitō-Tennō, die (ca. 690) den Begriff tennō übernahm und die bisherige Bezeichnung für das Land Wa in Nippon / Nihon änderte. Insgesamt begründen sich diese und weitere Neuerungen auf dem von den Fujiwara konzipierten Rechtssystem das Land-, Steuer- und Verwaltungsreformen nach chinesischem Muster vorsah. Dieses sollte sich im taihō ritsuryō noch einmal verändern.
  • Taihō ritsuryō (702 n.Chr.) - im westlichen Sprachgebrauch benennt man diese Rechtsreform als Taihō-Kodex. Sie bezeichnet eine durch Fujiwara no Fuhito im Jahre 702 neu aufgestellte Rechtsordnung (ritsuryō) des japanischen Staatswesens als Folge der vorausgegangenen Taika-Reform. Wie die Vorgängerversion orientiert sich auch diese Rechtsauffassung strikt an den Vorgaben chinesischer Beispiele und organisiert die Tennō-Regierung in ein zweigeteiltes Regierungskabinett, bestehend aus weltlichen Ministerien (daijōkan und sangi) und Religionsvertretern (jingikan).
    Doch die Originalfassung des Gesetzbuches (taihō ritsuryō) von 702 ging verloren, wurde aber 718 (im nara jidai) als yōrō ritsuryō neu aufgelegt. Im Jahre 710 verlegte die Kaiserin Genmei-Tennō ihren Regierungssitz nach Nara. Damit begann das nara jidai. Das Rechtswesen blieb im Wesentlichen bis zur Meiji-Zeit (1968) mit wenigen Veränderungen erhalten.

Studien-Informationen

Siehe auch: Japanische Zeitalter | Japanische Geschichte | Asuka

Literatur

  • André Wedemeyer: Japanische Frühgeschichte, Tōkyō 1930.
  • R. Tsunoda/L.C.Goodrich: Japan in the Chinese Dynastic Histories South, Pasadena 1951.
  • Kuno Maurer: Die Samurai, Econ Verlag 1981
  • Hans A. Dettmer: Gründzüge der Geschichte Japans, Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1985.
  • Jean Bollack: Das japanische Kaiserreich, Fischer Weltgeschichte 1968.

Weblinks

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