BSK-Prüfungsordnung

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Prüfungen im BSK - mehr als ein technisches Fortschrittskonzept

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Der technische Fortschritt in der Kampfkunst wird im Budo Studien Kreis (BSK) als ein Bestandteil einer übergeordneten Idee von Fortschritt aufgefasst, und nicht, wie es in der modernen Kampfkunstpraxis leider häufig geschieht, als alleiniges Kriterium für die Weiterentwicklung eines Übenden. Im Verlaufe seiner Beschäftigung mit der Kunst gibt es dabei eine Akzentverlagerung vom primären Bemühen um technischen Fortschritt hin zu einem Hauptaugenmerk auf die geistige Seite der Kunst. Diese Akzentverlagerung korrespondiert mit dem philosophischen Konzept shu ha ri und der angestrebten Entwicklung vom Schüler zum Lehrer der Kampfkunst innerhalb der Unterrichtspyramide. Deshalb ist die Prüfungsordnung, die das technische Curriculum der jeweiligen Kampfkunst beinhaltet, am wichtigsten für die Übenden der Shu-Stufe, das heißt im Allgemeinen für die mudansha („Personen ohne dan“) und jungen yūdansha („Personen mit einem Grad“). So müssen diese den Anforderungen, die für die einzelnen Kyū- und Danstufen in der Prüfungsordnung formuliert sind, in Graduierungsprüfungen entsprechen und erhalten zur Bestätigung ihres noch vornehmlich technischen Fortschritts die Erlaubnis, ihrem Rang entsprechende farbige Gürtel zu tragen. Auf den ersten Blick gehorcht der Aufbau der Prüfungsordnungen bzw. Lehrpläne dabei solch elementaren Stufen-Prinzipien wie „vom Leichten zum Schwierigen“ und „vom Einfachen zum Komplexen“. Das Bild einer linear ansteigenden Treppe genügt jedoch nicht, um die Struktur des Curriculums zu beschreiben. Im Verlaufe seiner Entwicklung muss sich der Übende immer wieder mit den Basis-Techniken und den grundlegenden Formen seiner Kunst beschäftigen, da er nur durch einen Qualitätssprung im Bereich der Grundlagen fortgeschrittene Technikniveaus meistern kann. Der Weg des technischen Fortschritts gleicht somit einer aufsteigenden, sich in ihrem Radius erweiternden Spirale, deren Zentrum die elementaren Prinzipien der Kampfkunst sind. Diese werden von Anfang an geübt, sind jedoch immer wieder auf eine neue Ebene des Verständnisses und der Perfektion zu führen. Beispielsweise taucht in der Karate-Prüfungsordnung des BSK die elementare Form heian shodan mehrfach auf, explizit bei den Maßstäben für den achten (hachikyū) und den dritten (sankyū) Rang vor dem Schwarzgurt sowie für den ersten Schwarzgurtgrad (shodan), wobei die Anforderungen steigen.

Der Sinn und die Arten von Prüfungen im BSK

Die Mehrdimensionalität des Fortschrittskonzepts im BSK bedingt ein mehrdimensionales Konzept der Überprüfung des Fortschritts. Prinzipiell gilt: die Prüfung des Schülers erfolgt immer durch dessen Lehrer. So selbstverständlich diese Aussage erscheinen mag, so oft wird sie in modernen Kampfsportverbänden ad absurdum geführt, in denen mit Prüferlizenzen ausgestattete Gasttrainer auf Wochenendlehrgängen die technische Momentanleistung ihnen fremder Schüler bewerten. Den Fortschritt eines Schülers kann aber tatsächlich nur sein eigener Lehrer beurteilen, da dieser jenen im Verlauf des Übungsprozesses hinsichtlich aller genannten Dimensionen des Fortschritts permanent überprüft und bei Bedarf korrigiert. Die technisch orientierte Graduierungsprüfung ist daher im Budo Studien Kreis nur ein Bestandteil der Einschätzung individuellen Fortschritts durch den Lehrer. Die vergleichsweise größte Bedeutung hat diese Prüfungsart am Anfang des Weges, wenn sich der Schüler im Stadium des Form-Erlernens und -Befolgens (shu) befindet. Der technische Lehrplan bietet ihm eine Orientierung hinsichtlich der Erwartungen, die der Lehrer an seinen Fortschritt stellt. Er ermöglicht es dem Übenden, sich persönliche Ziele zu setzen, die mittelfristig erreichbar sind und somit zu seiner Motivation beitragen. Später wandelt sich diese äußere Motivation zu einer inneren, wenn nicht mehr die Anerkennung des technischen Fortschritts durch Urkunde und Farbgurt, sondern die Entschlossenheit zum geistigen und dadurch auch technischen Fortschritt zur treibenden Kraft wird. Es obliegt dabei dem Lehrer, wann er den Schüler zu der Einsicht führt, dass eine langfristig anberaumte Graduierungsprüfung nur ein Symbol für einen entscheidenden Schritt ist, den der Übende auf dem Weg längst gegangen ist. Deshalb können im Budo Studien Kreis Graduierungsprüfungen zu den höheren Kyū-Rängen oder den ersten Dan-Graden auch vom Lehrer angesetzt werden, ohne dass es der Prüfling vorher weiß. Bei den höheren Dan-Graden entfallen solche Prüfungen ganz, da der Übende sich der rein symbolischen Funktion einer angesetzten Prüfung bewusst ist und weiß, dass der Lehrer auch ohne sie seinen Fortschritt beurteilen kann. Ist der Apfel reif, fällt er eines Tages vom Baum. Ist der Schüler gereift, bescheinigt ihm sein Lehrer eines Tages das Erreichen der nächsten Fortschrittstufe durch Verleihung des nächst höheren Grades.

Die Notwendigkeit der Prüfungen

Neben der Motivation des Schülers haben technische Graduierungsprüfungen am Beginn des Weges noch einen anderen Sinn. Die Möglichkeit des Nichtbestehens einer solchen Prüfung mündet häufig in einer geistigen Okkupation des Prüflings, die ihn in eine Stresssituation versetzt. Auch wenn die Prüfung einer Auseinandersetzung in der realen Selbstverteidigung oder einer anderen menschlichen Ausnahmesituation in dieser Hinsicht nur bedingt vergleichbar ist, stellt sie doch für den Lehrer ein gutes Instrument zur Beurteilung des bereits erlangten geistigen Fortschritts dar. In der heutigen westlichen zivilisierten Welt ist der Alltag der meisten Menschen im Unterschied zur Entstehungszeit der Kampfkünste in Asien von relativer Sicherheit geprägt, von menschlichen Grenzerfahrungen wird man eher durch die Medien informiert, als dass man selbst welche macht. Deshalb ist es Aufgabe des Lehrers, seinen Schüler von Zeit zu Zeit in solche Grenzsituationen zu bringen, da er ab einem bestimmten Stadium geistig nur wachsen kann, wenn er jene bewältigt. Dabei gehört die Graduierungsprüfung zum Repertoire des Lehrers.

  • Prüfungen im Budo Studien Kreis entsprechen dem Graduierungssystem des BSK und können nur auf der Grundlage der BSK-Prüfungsordnung abgenommen werden. Sie sind nur dann gültig, wenn sie von einem autorisierten BSK-Prüfer unterschrieben und in BSK-Pässen und auf BSK-Urkunden ausgewiesen sind.
  • In allen BSK-Schulen und -Vereinen bereiten sich die Übenden selbständig auf ihre Prüfungen vor und besprechen mit ihren direkten Lehrern, ob eine Prüfungsteilnahme für sie sinnvoll ist.
  • Grundsätzlich können Prüfungen jeder Art für BSK-Grade nur dann abgenommen werden, wenn der Prüfanwärter ordentliches Mitglied im BSK ist und dies durch einen gültigen BSK-Pass bestätigen kann.
  • Die vom Budo Studien Kreis genehmigten Prüfungen werden nur auf offiziellen BSK-Urkunde ausgewiesen und zusätzlich im BSK Mitglieder-Pass eingetragen. Der Pass weißt seine Gültigkeit nur dann aus, wenn das aktuelle Jahr von einem BSK-Lehrer unterschrieben und mit einem offiziellen BSK-Stempel genehmigt wurde.
  • Die offiziellen Stempel des BSK finden sich zu Ansicht und Überprüfung unter Jahres-Sichtmarken- & Prüfer-Stempel und unter Kodansha-Stempel, und sind für jedes BSK-Mitglied nachvollziehbar. Im Falle der Nichtübereinstimmung ist keine Prüfung gültig.

Weitere Bestimmungen zu den BSK-Prüfungen

Bestätigung von Graduierungen aus anderen Organisationen

  • Graduierungen im Karate, Kobudo, Ninjutsu, Kyudo, Qigong und Taijiquan aus anderen Organisationen, bestätigt der BSK als "Übertrag" in jedem neu erworbenen BSK-Pass. Dadurch behält jeder Neuzugang im BSK auch weiterhin seine bisher erreichte Graduierung.
  • Weitere Graduierungen, die vom Budo Studien Kreis bestätigt werden sollen, können nur über eine Prüfung nach dem System des BSK vergeben werden.

Dan-Prüfungen im Budo Studien Kreis

  • Prüfungen bis zum 1. Kyu können von berechtigten Prüfern in den jeweiligen BSK-Dojo abgenommen werden.
  • Prüfungen zum 1. Dan müssen von den Anwärtern im Honbu Dojo des BSK (Budokan) beantragt werden und benötigen die Genehmigung ihres persönlichen Lehrers aus ihrem eigenen Dojo. Sie finden ausschließlich im Budokan (Honbu Dojo des BSK) statt und werden mit Urkunde und Passeintrag von den Kodansha des BSK bestätigt.
  • Für den 2. Dan findet jede Prüfung im Budokan (Honbu Dojo des BSK) statt. In der Prüfungskomission muss der persönliche Lehrer des Anwärters anwesend sein. Die Urkunde zum zweiten Dan wird von den BSK-Hauptlehrern nur zusammen mit diesem bestätigt.
  • Ab dem 3. Dan ist im Budo Studien Kreis keine Graduierung ohne die Unterschrift des Haupt-Sensei Werner Lind gültig.

Kyu-Prüfungen im Budo Studien Kreis

  • Kyu-Prüfungen können von Mitglieds-Lehrern des BSK in ihren eigenen Schulen selbst abgehalten werden (soweit sie dafür vom BSK berechtigt sind).
  • Jede vom Budo Studien Kreis bestätigte Prüfung wird auf einer offiziellen BSK-Urkunde ausgewiesen.

Zum Ablauf der Prüfungen

  • Wenn der Prüfling von der Prüfungskommission aufgerufen wird, geht er zu dem festgelegten Punkt, von dem aus die Prüfung beginnen soll. Ohne Kommando nimmt er Yoi-shizentai ein, grüßt mit Ritsu-rei und nimmt erneut die Bereitschaftsstellung ein.
  • Das Prüfungsprogrammm muß nicht auswendig gelernt sein. Die verlangten Techniken werden vom Prüfer angesagt. Währenddessen steht der Prüfling in Yoi-shizentai. Nachdem er gehört hat, was der Prüfer von ihm erwartet, grüßt er zunächst und geht dann - wenn nicht anders angeordnet - mit dem rechten Fuß zu Zenkutsu-dachi zurück. Dabei führt er Gedan-barai aus. Alle Techniken oder Kombinationen im Kihon sind dreimal auszuführen (beim dritten Mal mit KIAI). Danach wird - wenn nicht anders angesagt - gewendet und mit derselben Technik zurückgegangen. Nun wieder wenden und Yoi-shizentai einnehmen.
  • Wenn der Prüfling das Kommando des Prüfers nicht verstanden hat, verbeugt er sich und bittet ihn, es zu wiederholen. Danach verbeugt er sich wieder und kann beginnen. Vor jeder Ausführung sind kurze Zeiten für Mokuso gestattet. Mokuso wird während einer Prüfung nur in Musubi-dachi ausgeführt.
  • Einzeltechniken oder Kombinationen werden unabhängig vom kyū immer in der Grundform ausgeführt. Ab dem dritten Kyu kann der Prüfer die freie Form (jiyū waza) verlangen.
  • Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn dem Prüfling anschließend eine Urkunde ausgehändigt wird. Dies geschieht erst, nachdem alle Prüflinge ihre Prüfung abgelegt haben. Während des gesamten Verlaufs der Prüfung ist für alle Prüflinge Anwesenheit Pflicht. Eine Prüfung wird immer gemeinsam eröffnet und gemeinsam abgeschlossen. Während der Prüfung kann das Dojo nicht verlassen werden. Bei größeren Prüfungen werden Pausen eingelegt.

Studien Informationen

BSK-Prüfungsordnungen:

Siehe auch: Budo Studien Kreis | Budokan (Bensheim) | BSK-Kampfkünste | BSK-Lehrer |

Literatur

Weblinks

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