Engishiki

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Engishiki (jap. 延喜式) bezeichnet Zeremonien aus der Engi-Zeit (901-923), eine Art Gesetzgebung (ritsuryō) und klassische Shintō-Texte (bungaku).

Allgemeines

Das engishiki wird nur bedingt dem ritsuryō zugerechnet. Es gilt als eine Weiterentwicklung des ritsuryō, und in manchen Teilen eine Vorstufe der 1192 beginnenden Gesetzgebung des bakusei (Zeitalter des shōgun). Das Werk wurde im Engi-Zeitraum 901-923 (nengō) von Daigo-Tennō in Auftrag gegeben, 905 von Fujiwara no Tokihira (871-909) und Fujiwara no Tadahira (880-949) konzipiert, jedoch mit mehreren Veränderungen erst 962 fertiggestellt und 967 in Kraft gesetzt.

Die letzte Version (967) war eine Überarbeitung der vorausgegangenen Grundtexte der Fujiwara und bestand in ihrer Endfassung aus 50 Schriftrollen (makimono), deren Inhalte sich vom ritsuryō wesentlich unterschieden. Vor allem wurde der Kult des shintō ins Zentrum aller Hofzeremonien und Hofprotokolle gehoben und als Kodex festgelegt. Zugleich erfolgte die Veränderung des inzwischen unwirksam gewordenen Kopfsteuersystems auf das neue Engishiki-System der Grundsteuer.

Strikt wurde im engishiki zwischen der göttlichen Regierung (jingikan) und der weltlichen Regierung (daijōkan) unterschieden. Über beiden stand der tennō.

Schriftrollen des engishiki

Im späten heian jidai (794-1192) entstanden zunächst 27 Schriftrollen, die jedoch später auf der Rückseite mit fortlaufenden Kommentaren versehen wurden und sich später zu 50 Schriftrollen vervielfachten. Die Originale werden im National-Museum von Tōkyō aufbewahrt und stammen aus dem Vermächtnis der Familie Kujō (Zweig der Fujiwara). Die entsprechend reorganisierten Schriftrollen sind wie folgt aufgeteilt:

  • Buch 1-10 - beschreibt die Wirkung und Kompetenz der etablierten göttlichen Regierung (jingikan) und vertritt den Willen der Götter (kami) auf Erden.
  • Buch 11-40 - regelt die Kompetenzen der weltlichen Regierung (daijōkan), ihrer Staatsräte (sangi) und der acht staatspolitischen Ministerien (ritsuryō).
  • Buch 41-49 - dokumentiert die Verwaltung des Militärs und der Polizei.
  • Buch 50 - gibt Aufschluss über das alltägliche Leben der damaligen Zeit.

Mehrfache Bedeutung des Engishiki

Das engishiki hat in der Geschichte Japans eine große Bedeutung, sowohl im Bereich des shintō (Staatsreligion) als auch im Bereich der Gesetzgebung (ritsuryō) im späten heian jidai. Es ist sowohl ein Verhaltenskodex für shintōistische Zeremonien (jingikan) als auch zugleich Gesetzgebung für die Zeit zwischen 967 bis 1192. Im mythologischen Bereich ist das engishiki eine Ergänzung zu kojiki und nihongi, im Regierungs-Bereich des teisei regelt es religiöse Angelegenheiten.

Shintō

Das engishiki bezeichnet eine Veränderung in der bislang buddhistischen Staatsprägung Japans und ein Zurück zu den Glaubensgeboten des shintō. Das Werk beschreibt literarische und shintōistische Riten, Verhaltensregeln und die staatspolitisch wichigen Götter des shintō. Ein großer Teil des engishiki befasst sich mit Regeln zum Kult des shintō und dem dafür verantwortlichen religiösen Regierungssystem (jingikan).

In dem Werk wird die Klassifizierung der landesweiten 30.000 Shintō-Schreine (jinja) beschrieben, von denen ca. 3.000 zu Regierungsschreinen (kanpaisha oder kansha) erklärt wurden, denen am toshigai no matsuri (Frühlings-Gebetsfest) Opfergaben für den Kaiser erbracht werden mussten. Ein ähnliches System gab es bereits seit 798, durch das den großen Provinzschreinen (kokuheisha) Opfergaben (kokuhei) zustanden, die den kokushi zugute kamen.

Steuern

Zunehmend mehr Bauern entzogen sich der Kopfsteuerpflicht, indem sie sich unter den Schutz von steuerbefreiten Großgrundbesitzer stellten. Die führte das bislang geltende Kopfsteuer-System ad absurdum und verlangte nach Neuerungen. Durch das engishiki wurde schließlich die Kopfsteuer aus dem nara jidai aufgehoben und 967 durch eine landbezogene Grundsteuer (kammotsu) ersetzt, die nur noch aus zwei Steuerarten bestand: Naturalienabgaben und Frondienste (rinji zōyaku).

  1. Abgaben von Naturalien - den Gouverneuren (kokushi) wurden entsprechend der Größe ihrer landwirtschaftlich genutzten Flächen ihrer Provinz (kuni) feste Steuersätze in Reis auferlegt, die 1,5 to (12,75 l) pro 1 tan (0,12 ha) betrugen. Je nach Beschaffenheit der jeweiligen Provinzen wurden den Gouverneuren weitere Steuern in Form von verschiedenen Textilien, Trockenfisch, Kupfererz, Salz, Algen, Pferde, u.a. erhoben.
    Die Steuern der Provinzen waren stets beim Hauptstadtministerium des Inneren mimbushō (ritsuryō) abzuliefern, was die Provinzgouverneure (kokushi) auf Kosten ihrer steuerpflichtigen Bauern erledigen ließen. Die Bauern trugen auf diese Weise außer ihren persönlichen Steuerlasten an die kokushi, auch die Kosten der Steuerüberlieferung der Provinz (kuni) in die Hauptstadt (kinai) - entweder auf eigenem Rücken (vorgeschrieben 38 kg) oder auf Packtieren (vorgeschrieben 105 kg). Später erhielten sie dafür aus dem Zentralspeicher eine minimale Entschädigung (2 shō - 1,7 l Reis und 2 shaku Salz pro Tag; für die Rückreise von allem die Hälfte).
    Doch das größte Problem der freien und leibeigenen Bauern war, dass ihre Lehensfürsten (kokushi) zum Zwecke der persönlichen Selbstbereicherung deutlich höhere Steuern einforderten, als von der Zentralregierung vorgeschrieben. Manchmal führten diesbezüglichen Beschwerden vor dem mimbushō auch zur Ablösung eines korrupten Gouverneurs.
  2. Frondienste - wurden pro Kopf generell auf 30 Tage festgelegt, zusätzlich hatten aus jedem Dorf (sato) zwei erwachsene Männer in der Hauptstadt entsprechende Dinste zu leisten.

Kampfkünste im Engi Jidai

dfb

Studien Informationen

Siehe auch: Ritsuryō |

Literatur

  • Felicia Gressitt Bock: Engishiki procedures of the Engi-Era. (Übersetzung), Tokyo 1970.
  • Felicia Gressitt Bock: Classical learning and taoist practices in Early Japan: with a translation of books XVI and XX of the Engishiki. Tempe, Arizona 1985 (Center for Asian Studies).
  • Donald L. Philippi: Norito, a translation of the ancient Japanese ritual prayers. Princeton, NJ 1990 (Princeton Univ. Press)