Eta

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Artikel aus: Lexikon der Kampfkünste<br.>Nachbearbeitet von: Werner Lind

Der Begriff eta (穢多) wurde erst im edo jidai (1603-1868) etabliert und bedeutet wörtlich „viel Schmutz“ (im übertragenen Sinne „Unreine“). Damit bezeichnete man Menschen, die mit dem vorausgegangenen Berufsstand zur Gewinnung und Verarbeitung von Leder (kawa - Leder, kawata - Lederverarbeiter) verbunden waren. Die eta entstanden, nachdem man den Beruf der Lederverarbeitung durch zusätzliche Aufgaben (Schlächter, Schinder, Henker) belastet hatte. Durch diese Kombination galten sie als „unrein“ und gehörten zu den Paria-Gruppen (burakumin) und waren aus der Edo-Gesellschaft der „vier Stände“ (shinōkōshō) ausgeschlossen. Ebenso wie die hinin (Nichtmenschen) lebten sie außerhalb der bürgerlichen Ortschaften in eigenen Siedlungen (buraku).

Eta - die „Unreinen“

Im edo jidai (1603-1868) wurde durch ein Gesetz von Tokugawa Ieyasu die japanische Gesellschaft neu geordnet. Aus ihr ausgeschlossen wurden die buraku mit ihren Gruppierungen hinin (Nichtmenschen) und eta (Unreine). Der Begriff eta entstand im fortlaufenden edo jidai und wurde erst im 17. Jahrhundert durch einen Gesetzestext aus dem bakufu (Militärzentrum) etabliert. Die Bezeichnung bezog sich auf den seit altersher bestehenden Handwerkerstand der Lederverarbeiter (kawata).

Ursprung und Geschichte

Der Ursprung der Lederverarbeiter (kawata) wird in der koreanischen Volksgruppe vermutet, die entweder als frühe Einwanderer oder später als Kriegsgefangene nach Japan kamen. Von den Japanern diskriminiert gehörten die Koreaner seit jeher zur ärmsten Bevölkerungsschicht Japans. Vor den Gesetzen der Edo-Zeit lebten die Lederverarbeiter (kawata) als eigener Berufsstand und waren als Handwerker anerkannt. Die Edo-Gesetze von 1657 verpflichteten sie jedoch zusätzlich auch Tiere zu töten, Tiere auszuwerten und Tierkadaver zu beseitigen. So wurden sie notgedrungen zu Gerbern, Schlächtern, Schindern und Scharfrichtern, was sie nach der religiösen Auffassung der Japaner zu „Unreinen“ machte.<br.>Obwohl die religiösen Vorbehalte gegenüber ihren Berufen seit altersher bestanden, begann ihre Diskriminierung erst im edo jidai (1603-1886). In den von Tokugawa Ieyasu etablierten Standesgesetzen der „vier Klassen“ (shinōkōshō) wurden sie nicht berücksichtigt und 1657 wurde ihre Berufsbezeichnung kawata (Lederverarbeiter) in eta (Unreine) verändert. In demselben Jahr wurde die Bezeichnung eta in einem Regierungserlass erwähnt und negativ besetzt. Dadurch entstand im Verständnis der Bürger (heimin) der Begriff eta, und gleichzeitig auch eine ablehnende Haltung gegenüber ihren Berufen, die ab Mitte des 18. Jahrhunderts ihren Höhepunkt fand. Kein Bürger gewährte ihnen Zugang zu seinem Haus und so mussten sie in eigenen Dörfern oder in den Randvierteln der Städte (buraku) leben.

Gesellschaftliche Bedeutung

Obwohl von den Edo-Gesetzen mit vielen Schikanen belegt, war die Lederverarbeitung in Japan ein unentbehrlicher Industriezweig. Die Gesellschaft konnte auf diesen Berufsstand nicht verzichten, Lederprodukte (kawa) waren zu allen Zeiten gefragt und seit jeher stand den Lederverarbeitern (kawata) ein diesbezügliches Monopol zu. Obwohl seit 1657 in eta umbenannt, verringerte sich ihre Bedeutung für die Gesellschaft in keiner Weise.<br.>Daher gab es trotz der shinōkōshō in Japan kein einheitliches System für diesen Berufsstand. Regional dominierten weitgehende wirtschaftliche Interessen, die die Edo-Gesetzgebung umgingen. In manchen Gebieten, die von der Hauptstadt weit genug entfernt waren, durften auch Bauern Tiere schlachten oder jagen, ohne sich dabei zu „verschmutzen“. In weiteren Landesregionen waren die kawata nach wie vor ein Teil der Gesellschaft und betrieben lukrative Manufakturen der Lederverarbeitung.<br.>In den hauptstadtnahen Regionen wurden allerdings die Gesetze des bakufu angewendet. Doch auch dort erkannte die Edo-Staatsmacht ihre Bedeutung. Obwohl sie nichts an der Klassifizierung der eta änderten, wurden ihre Mitglieder zunehmend mehr als Gehilfen der Edo-Polizei (metsuke) im Strafvollzug und als Henker zur Vollstreckung von Todesurteilen eingestellt. Damit entledigte sich die Edo-Exekutive von unangenehmen Aufgaben.

Eta heute

Die eta (Unreine) sind eine völkische Folgegruppe der kawata (Lederbearbeiter) und wurden zusammen mit den hinin (Nichtmenschen) ab dem edo jidai in die Kategorie der buraku klassifiziert. Der Begriff buraku bezeichnet ihren Lebensraum, burakumin bezeichnet ihre Mitglieder. Sie alle entstammen einer Bevölkerungsgruppe, die in der Edo-Gesetzgebung der shinōkōshō außer Acht gelassen wurde. Dazu gehörten alle Tätigkeiten, die mit dem Tod von Menschen (Henker - Strafrichter, Leichenwäscher, Totengräber), mit dem Töten von Tieren (Schlächter - Verarbeitung von Fleisch und Fellen; Gerber - Herstellung von Leder; Schinder - Entsorgen von Tierkadavern) aber auch mit der kommerziellen Verwendung tierischer Produkte (Hersteller von Trommeln, Strohsandalen, u.a.) zu tun hatten.<br.>Da die Berufe der eta von Geburt erblich und im edo jidai in Melderegistern eingetragen waren, kann bis heute kein japanischer Staatsbürger seine Herkunft leugnen. Bereits 1947 wurde den japanischen Firmen die Hinterfragung beim Registeramt bezüglich ihrer Angestellten gesetzlich verboten, doch die Personalabteilungen der Konzerne führen nach wie vor illegale Listen, anhand derer jeder Bewerber identifiziert werden kann.<br.>Obwohl 1871 ein so genannter „Befreiungserlass“ die burakumin mit den Normalbürgern (平民, heimin) gleichstellen sollte, gingen die Diskriminierungen weiter. Zum Beispiel bürgerte sich für sie die Bezeichnung shin heimin (新平民, Neubürger) ein, die in ähnlicher Weise wie burakumin abwertete.

Studien Informationen

Siehe auch: Buraku | Japanische Gesellschaft | Japanische Frühmoderne | Gesellschaft in der Frühmoderne

Literatur

  • Hubertus Kanus: Unter dem Joch der Tradition. Merian 11/1980, S. 40–43
  • Werner Lind: Budo Lexikon. BSK 2010.
  • Donald H. Shivley: Sumptuary Regulation and Status in Early Tokugawa Japan. In: Harvard Journal of Asiatic Studies, Vol. 25, 1964-1965.


Weblinks