Sankin kōtai

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Artikel aus: Lexikon der Kampfkünste<br.>Nachbearbeitet von: Werner Lind

Den Begriff sankin kōtai (参勤交代) übersetzt man mit „wechselnde Aufwartung“. Er bezeichnet ein politisches Kontrollinstrument im edo jidai (1603-1868), das 1635 vom shōgun Tokugawa Ieyasu als Gesetz erlassen wurde. Das Gesetz verpflichtet die Lehensfürsten (daimyō) und die Bannerträger (hatamoto) zwei Haushalte zu führen und in wechselndem Rhythmus ein Jahr im Militärzentrum (bakufu) und ein Jahr auf ihrem Lehen (han) zu leben.

Politischer Hintergrund

Das edo bakufu (1603-1868), beginnend mit dem shōgun Tokugawa Ieyasu, sah sich nach wie vor von den auswärtigen Landesfürsten (daimyō) bedroht. Die daimyō waren mächtige Landesfürsten, hervorgegangen aus den kokushu, shugo und jitō, die im sengoku jidai (ca. 1477-1573) verheerende Machtkriege untereinander führten und nur durch äußerste Anstrengungen der militärischen Zentralregierung (Oda Nobunaga und Hideyoshi Toyotomi) befriedet werden konnten. Nachdem Tokugawa Ieyasu 1603 die Mach des shōgun erreichte, veranlasste er eine komplette Neuordnung der Gesellschaft (shinōkōshō) und verordnete mehrere Gesetze (ken’yakurei), durch die Lebensführung der jeweiligen Stände (shi - Krieger, - Bauern, - Handwerker und shō - Händler) nach seinen Vorstellungen geregelt war. Zusätzlich wurden Verordnungen für die daimyō erlassen. Zunächst wurden sie in drei Treue-Klassen eingeteilt:

Daimyō - Landesfürsten im Tokugawa jidai

Je nachdem, wie die Tokugawa-Regierung die Landesfürsten beurteilte, wurden manche von ihnen (vor allem die tozama daimyō) zu regelmäßigen Aufenthalten (sankin kōtai) im bakufu gezwungen. Dort mussten sie Bericht über die Aktivitäten in ihren han erstatten und über landesspezifischen Projekte Rechenschaft ablegen. In manchen Fällen wurden ihre Familien als Geiseln in Edo festgehalten, wodurch sich der shōgun eine noch bessere Kontrolle über die Landesfürsten versprach.<br.>Die doppelte Haushaltsführung in Edo und in den heimischen han, vor allem aber auch die durch das sankin kōtai alljährlich erzwungenen Reisen (daimyō gyōretsu) mit ihrem gesamten Hofstaat nach Edo und wieder zurück, belastetet die Landesfürsten weit über ihre finaziellen Verhälnisse. Offiziell sollten sie damit dem shōgun ihre Reverenz erweisen, inoffiziell wurden sie jedoch in finanzielle Nöte gezwungen und dadurch von kriegerischen Aktivität untereinander und gegen den shōgun abgehalten.

Wirtschaftlicher Hintergrund

Der wechselnde Aufenthalt der daimyō und hatamoto (kōtai yoriai) zwang diese zu andauernden Reisen (daimyō gyōretsu) zwischen Edo und ihren Lehen. Da sie immer mit dem gesamten Hofstaat anreisen und auch in der Hauptstdt angemessene Residenzen unterhalten mussten, waren diese Unternehmungen sehr kostspielig. Solche Reisen auf den japanischen Fernstraßen (kaidō) dauerten Tage und Wochen. Die Fürsten gastierten und übernachteten samt Gefolge in eigens für sie errichteten Unterkünften (honjin), die ihrem Stand entsprechend ausgestattet sein mussten. Zusätzlich brachten sie erhebliche Kaufkraft in die Hauptstadt, was viele Handwerker (shokunin) und Händler (shōnin) veranlasste, ihre Manufakturen in Edo zu errichten. Dadurch fand eine zunehmende Zentralisation auf die großen Städte, vor allem auf Edo statt, was zum Nachteil der ländlichen Gebiete gereichte.<br.>Die Reisen der daimyō im edo jidai (1603-1868) fanden in vielen Motiven der zeitgleichen Malerei (ukiyo e) ihren Niederschlag und beeinflussten auch das japanische Theater (kabuki und bunraku).

Studien Informationen

Siehe auch: Japanische Gesellschaft | Japanische Frühmoderne | Gesellschaft in der Frühmoderne

Literatur

  • Gerald Groemer: The Creation of the Edo Outcaste Order. im Journal of Japanese Studies Vol. 27, Nr. 2, 2001.
  • John W. Hall: Rule by Status in Tokugawa Japan. In: Journal of Japanese Studies Vol. 1, Nr. 1, 1974.
  • Herman Ooms: Tokugawa Village Practice - Class, Status, Power, Law. University California Press, Berkeley, Los Angeles, London 1996.
  • Donald H. Shivley: Sumptuary Regulation and Status in Early Tokugawa Japan. In: Harvard Journal of Asiatic Studies, Vol. 25, 1964-1965.
  • Werner Lind: Budo Lexikon. BSK 2010.

Weblinks

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